Grundrechte PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: mihu   
Mittwoch, den 07. Februar 2007 um 07:40 Uhr
Wegweisendes Urteil aus Deutschland

Die Grundrechte der Bürger dürfen nicht angetastet werden, so könnte man das Urteil des Bundesgerichtshofes auslegen. So hat das Gericht entschieden, dass eine heimliche Onlinedurchsuchung durch die Polizei unzulässig sei.
http://www.heise.de/newsticker/meldung/84776/

Ach waren das noch Zeiten als wir uns gegen die Volkszählung gewehrt hatten, ja sogar Strafen in Kauf nahmen weil diese Zählungen boykotiert werden sollten. Oder was gab es für einen Wind als die Fichenaffäre aufflog. Schnüffelstaat skandierten die Demonstranten anlässlich damaliger Kundgebungen.

Und heute, ja da sehen die damaligen Vergehen, direkt harmlos zu den heutigen Vorgehensweise der Überwachungsfanatiker aus. Ob nun Guantamo oder das unangekündigte überwachen des persönlichen Computers. Es wird mit den gleichen Mitteln gekämpft um vordergründig gesehen dem Terror zu bekämpfen. Missachtung der Bürgerrechte, zugunsten der Sicherheit. Kann es sein dass unsere Staatsoberhäupter, welche über unsere Sicherheit wie auch der Grundrechte wachen sollten, uns zu entmündigen wollen?

Hier hat nun der Bundesgerichtshof endlich einen Riegel geschoben. Die Grundrechte sind in der Verfassung festgeschrieben. Und nach Aussagen verschiedener Kommentatoren darf kein Gesetz diese einschränken. Doch schon heult der Bundesminister Schäuble auf und kündet ein neues Gesetz zur Umgehung der Grundrechte an.

Und in der Schweiz. Auch hier sind solche Gedanken nicht fremd und im Deckmantel der Sicherheit tut sich doch einiges. Ist es wirklich egal wenn der Staat sich wie in einem Selbstbedienungsladen an Informationen wie Liebesbriefe, an Kontoauszügen an ganz persönlichen Daten einfach so bedienen kann?

Natürlich müssen sich viele Leute an der eigenen Nase nehmen. Denn allzu sorglos gehen wir mit unseren persönlichen Daten um. Nur zu bereitwillig sind wir bereit, um auch des kleinsten Vorteils willen, Daten preiszugeben welche weit über die der Volkszählung hinausgehen. Zur Erinnerung, damals wollten wir diese doch boykottieren.

Grundsätzlich, nicht alles was möglich ist, darf auch gemacht werden. Wir können und wollen das Rad der Zeit nicht zurückdrehen. Jedoch sollten wir bewusster mit den Grundrechten umgehen.

Michel Huber

 

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