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Geschrieben von: mihu (pr)
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Mittwoch, den 19. September 2007 um 15:53 Uhr |
gateProtect unterzeichnet Selbstverpflichtungserklärung der Initiative „IT Security made in Germany“ am Fraunhofer Institut gateProtect-Firewalls: Garantiert ohne versteckte Zugangsmöglichkeit
Der Firewall-Hersteller gateProtect aus Hamburg hat eine Selbstverpflichtung unterzeichnet, wonach seine Firewalls keine verdeckten Zugangsmechanismen enthalten, die unbefugten Dritten einen Zugriff auf ein Computersystem ermöglichen oder dessen sicherheitsrelevante Funktionen deaktivieren. Damit reagiert das Unternehmen auf die öffentliche Debatte zu geplanten Online-Durchsuchungen der Bundesregierung. „Deutsche Sicherheitslösungen genießen im Ausland einen sehr guten Ruf. Wir dürfen diesen Ruf nicht aufs Spiel setzen und uns auf dieselbe Stufe stellen wie andere bereits in Kritik geratene Staaten“, sagt Dennis Monner, Vorstandsvorsitzender der gateProtect AG. gateProtect ist Mitglied der Exportinitiative „IT Security Made in Germany“ (ITSMIG), in der sich die deutsche Sicherheitsszene organisiert hat.
Die Rechtslage der Bundesrepublik Deutschland ermöglicht es deutschen Unternehmen, IT-Sicherheitsprodukte mit beliebig starker Verschlüsselung und ohne versteckte Zugangsmöglichkeiten herzustellen und zu vertreiben. Der Ausschluss des unerlaubten Zugangs ist im internationalen Vergleich einzigartig.
Wer ein deutsches Sicherheitsprodukt kauft, soll auch weiterhin sicher sein, kein verstecktes Hintertürchen in seiner Software mitgeliefert zu bekommen. Um die hohe Qualität deutscher Sicherheitsprodukte klarer gegen den Wettbewerb abzusetzen und den international guten Ruf weiter auszubauen, hat die Exportinitiative deutscher Sicherheitsunternehmen, die „IT Security Made in Germany (ITSMIG)“, zur Selbstverpflichtungserklärung ihrer Mitglieder aufgerufen. Eine Selbstverpflichtung wurde an die rund 40 in der Initiative engagierten Hersteller zur Unterzeichnung verschickt. gateProtect hat als eines der ersten Unternehmen das Dokument unterzeichnet.
Die Verpflichtungserklärung ist freiwillig und erfolgt in Form einer Selbstverpflichtung des Unternehmens gegenüber der Projektleitung der Initiative. Die Namen der Hersteller, die diese Erklärung abgegeben haben, sowie der vollständige Text werden auf der Webseite der ITSMIG veröffentlicht unter www.itsmig.de |
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Zuletzt aktualisiert am Freitag, den 21. November 2008 um 10:35 Uhr |